Es empfieht sich, bevor man irgendetwas veranlasst, zunächst einmal eine VIN-Abfrage auf der Internetseite von CITROEN durchzuführen. Eine solche hat bei uns zu der Auskunft geführt, das unser Fahrzeug (Basisfahrzeug CITROEN Jumper, Baujahr 2021, 165 PS-Motor) NICHT von einer Rückrufaktion betroffen ist. WIR heften deshalb den Brief von CITROEN aus März 2025 als "gesehen und erledigt" in den Fahrzeugunterlagen ab.
Den in CITROEN-Werkstätten sündhaft teuren Ölwechsel führe ich weiterhin selbst durch. An Ölfilter und -ablasschraube kommt man problemlos heran. Da wir überwiegend in kühleren nördlichen Regionen unterwegs snd, bleiben wir erst einmal bei der Viskosität 0W20.